Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Österreich

BM Ing.

Heinz Hausmann-Fischer

Allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

FACHGEBIET HOCHBAU

 

Belruptstraße 59
Top 24/7. Stock

6900 Bregenz

 

Buchbergerstraße 85

3100 St. Pölten-Ratzersdorf

Tel.: 02742 / 25 23 51

Mobil: 0664 / 312 03 41

 

E-Mail:

 

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Beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen sind alle gerichtlichen Sachverständigen aus allen Fachgebieten und aus ganz Österreich in einer aktuellen Auflistung erfasst und einsehbar.

 

Durch die Standesregeln werden die allgemeinen Verhaltensgrundsätze für alle Gerichtssachverständigen festgelegt, anerkannt durch jeden einzelnen Sachverständigen mittels Sachverständigeneid. Diese Standespflichten gelten bei allen Tätigkeiten als Sachverständiger, sowohl für die Arbeit an Gerichtsgutachten als auch für Privatgutachten.

 

Somit ist der gerichtliche Sachverständige als unabhängiges Hilfsorgan des Gerichtes und für alle anderen Klienten verpflichtet, seine Tätigkeit als Sachverständiger objektiv und unparteilich, als auch nach bestem Wissen und Gewissen, sowie nach den Regeln der Wissenschaft und Technik, innerhalb seines Fachgebietes durchzuführen.

Allen Klienten gegenüber ist der gerichtliche Sachverständige weiters verpflichtet, über seine Sachverständigentätigkeit strengste Verschwiegenheit zu wahren.

 

Daher stellt die Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger einerseits hohe Anforderungen an jeden Sachverständigen und gewährleistet diese Sachverständigenfunktion andererseits für die Klienten ein hohes Maß an Achtung und Vertrauen, im Sinne der Standesregeln.

 

Ebenso ist der gerichtliche Sachverständige zu ständiger Weiterbildung in seinem Fachgebiet verpflichtet.

 

Zusammenfassend gilt der gerichtliche Sachverständige somit als Experte in seinem Fachgebiet, wo Sie mit "Ihren Problemen" eine kompetente und objektiv-unparteiliche Beratung erhalten.